
Gesicherte Ecken und Kanten

Hover-, Snake- und Skateboarder*innen sind laut Straßenverkehrsordnung „Fußgänger“, daher dürfen sie mit ihren Boards nur Gehsteig und Gehweg – in Schrittgeschwindigkeit – benutzen.
Inline-Skater*innen dürfen darüber hinaus auch auf vorhandenen Radfahranlagen durch die Gegend rollen.
Zu allen inhalten