
Nur einmaliger Schutz bei Aufprall!

Schüler*innen der 4. Schulstufe dürfen zur freiwilligen Radfahrprüfung antreten – auch bereits im Alter von 9 Jahren. Zumeist erfolgt dies im Klassenverband über die Volksschule. Ist dies nicht der Fall, sind Anmeldung und Absolvierung der theoretischen und praktischen Prüfung auch über die Verkehrsgärten möglich.
Nach erfolgreichem Bestehen der freiwilligen Radfahrprüfung dürfen Kinder mit ihrem Radfahrausweis allein per Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sein. Kinder ohne Radfahrausweis dürfen dies in Österreich erst ab 12 Jahren tun.
Zu allen inhalten