Für Micro-Scooter-Nutzer*innen gelten dieselben Vorschriften wie für Fußgänger*innen.
Micro-Scooter dürfen also nur auf Gehsteigen, Gehwegen, in Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Schulstraßen und Wohnstraßen gefahren werden (Schrittgeschwindigkeit).
Micro-Scooter-Lenker*innen dürfen Fußgänger*innen nicht behindern oder gefährden.
Mindestalter der Lenkenden: 8 Jahre – darunter nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson. Kein Alterslimit gilt in Wohnstraßen.
Wer Köpfchen hat, der schützt es!
Das Tragen eines Helms ist auch beim Scooter-Fahren ratsam!