
Tragende Rolle: Huckepack

Tritte bringen mehr als Schritte. Mehr Schwung, mehr Meter, mehr Fahrspaß.
Trittroller/Tretroller haben größere Luftreifen als die sogenannten Micro-Scooter, daher werden diese rechtlich als Fahrräder eingestuft, für Nutzende gelten also dieselben Verhaltenspflichten wie für Radfahrer*innen.
Es muss folglich auf Radfahranlagen gerollt werden – sind keine solchen vorhanden, ist die Fahrbahn zu benützen.
Gehsteige, Gehwege und Fußgängerzonen sind verbotenes Terrain. Verboten ist auch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung.
Mindestalter der Lenkenden: 12 Jahre – darunter nur mit Radfahrausweis oder in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson.
Auch wenn beim Fahren dieser Roller keine Helmpflicht gilt: Kluge Köpfe schützen sich – auch beim Rollerfahren!
Zu allen inhalten