Sicherheit spielerisch erleben

Verpasse nicht die nächste Helmi Sendung: Samstag, 7.55 Uhr, ORF 1

Regeln für die Trittroller-/Tretroller-Nutzung

Regeln für die Trittroller-/Tretroller-Nutzung

Glühbirne Tipps

Tritte bringen mehr als Schritte. Mehr Schwung, mehr Meter, mehr Fahrspaß.

Regeln

Trittroller/Tretroller haben größere Luftreifen als die sogenannten Micro-Scooter, daher werden diese rechtlich als Fahrräder eingestuft, für Nutzende gelten also dieselben Verhaltenspflichten wie für Radfahrer*innen.

Es muss folglich auf Radfahranlagen gerollt werden – sind keine solchen vorhanden, ist die Fahrbahn zu benützen.

Gehsteige, Gehwege und Fußgängerzonen sind verbotenes Terrain. Das Befahren von Fußgängerzonen ist nur dann erlaubt, wenn dort auch Radfahren erlaubt ist (aber: nur Schrittgeschwindigkeit!).

Verboten ist auch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung.

Mindestalter der Lenkenden: 12 Jahre – darunter nur mit Radfahrausweis oder in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson.

HELMI-Tipp

Auch wenn beim Fahren dieser Roller keine Helmpflicht gilt: Kluge Köpfe schützen sich – auch beim Rollerfahren!

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