Freie Nutzung von Musik, Memes & mehr?
Surft Ihr Kind bereits im Netz? Höchste Zeit, mit ihm auch über das Thema Urheber*innenrecht zu sprechen!
- Bei Verwendung von Memes, Kurzvideos, Fotos, Musik & Co. muss man aufpassen, ob deren Nutzung überhaupt erlaubt ist!
- Auf einen Klick – und doch nicht legal: Unzählige Fotos, Videos, Memes und Songs sind im Internet in Sekundenschnelle abrufbar – aber rechtlich betrachtet nicht beliebig verwendbar!
- Die leichte Zugänglichkeit von Inhalten im Internet darf nicht als freie Verfügbarkeit missinterpretiert werden.
- Eine Verwendung benötigt die Zustimmung des Urhebers bzw. der Rechtsinhaberin. Urheberrechte werden auch bei nicht-vorsätzlichem Handeln verletzt!