Sicherheit spielerisch erleben

Verpasse nicht die nächste Helmi Sendung: Samstag, 7.55 Uhr, ORF 1

Schwimmer oder Nichtschwimmer – das ist hier die Frage!

Schwimmer oder Nichtschwimmer – das ist hier die Frage!

Glühbirne Tipps

Aufsichtspflicht

Alle Eltern stellen sich mal die Frage:

„Kann mein Kind bereits so gut schwimmen, dass ich es dabei nicht mehr pausenlos beaufsichtigen muss?“

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Freischwimmer (ab dem vollendeten 7. Lebensjahr)

Grundsätzlich gilt:

Sobald Ihr Kind alle Fähigkeiten erfüllt, die beim Erlangen des Freischwimmer-Abzeichens erforderlich sind, gilt es in Österreich als „Schwimmer*in“.

  • 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • Sprung aus ca. 1m Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der 10 Baderegeln

Beachten Sie bitte, dass dieser Richtwert nur für Schwimmbecken gilt! An einem See oder am Meer kommt bei Wellengang eine zusätzliche Hürde hinzu. Bitte lassen Sie Ihr Kind an Naturgewässern nur unter Aufsicht schwimmen.

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