
Helmi Kindersicherheitsclub (2010): Nicht ohne meinen Kindersitz!

Alle Eltern stellen sich mal die Frage:
„Kann mein Kind bereits so gut schwimmen, dass ich es dabei nicht mehr pausenlos beaufsichtigen muss?“
Grundsätzlich gilt:
Sobald Ihr Kind alle Fähigkeiten erfüllt, die beim Erlangen des Freischwimmer-Abzeichens erforderlich sind, gilt es in Österreich als „Schwimmer*in“.
Beachten Sie bitte, dass dieser Richtwert nur für Schwimmbecken gilt! An einem See oder am Meer kommt bei Wellengang eine zusätzliche Hürde hinzu. Bitte lassen Sie Ihr Kind an Naturgewässern nur unter Aufsicht schwimmen.
Zu allen inhalten