Sicherheit spielerisch erleben

Verpasse nicht die nächste Helmi Sendung: Samstag, 7.55 Uhr, ORF 1

Kindertransport im Fahrradanhänger – richtig ist wichtig!

Kindertransport im Fahrradanhänger – richtig ist wichtig!

Glühbirne Tipps

Fahrradanhänger und Zugfahrrad – gesetzliche Kriterien:

Anhänger

  • Pro Radanhänger dürfen maximal ZWEI Kinder transportiert werden.
  • Einachsige Bauweise
  • Rotes, vom Zugfahrzeug unabhängiges Rücklicht
  • Roter Rückstrahler hinten
  • Weißer Rückstrahler vorne
  • Je 1 gelber Seitenrückstrahler
  • Anhänger mit mehr als 60 cm Breite brauchen zwei weiße und zwei rote Rückstrahler.
  • Radblockier-Einrichtung oder Feststellbremse
  • Kupplung, die gewährleistet, dass der Anhänger aufrecht stehen bleibt, wenn das Zugfahrrad umkippt
  • Geeignete Gurtsysteme für jedes mitfahrende Kind
  • Leuchtfarbener Wimpel auf einer mindestens 1,5 m hohen biegsamen Stange
  • Schutz gegen Hinausbeugen (gegen Speichen- und Fahrbahnkontakt)
  • Die Speichen müssen abgedeckt sein, wenn diese für das Kind erreichbar sind.
  • Das Ladegewicht darf bei durchgehend- und auflaufgebremsten Anhängern 100 kg
  • … und bei ungebremsten Anhängern 60 kg nicht überschreiten.
  • Helm für jedes Kind
  • Babytransport in eigener Babyschale bzw. -Hängematte für Radanhänger möglich.
youtube.privacy.policy.information
youtube.privacy.policy.buttontext

Zugfahrrad

  • Der Fahrradlenker muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Fahrradständer für das Fahrrad. Grundausstattung gemäß Fahrradverordnung (1. Mai 2001)
  • Mindestens eine Gangstufe, mit der bei einer Kurbelumdrehung höchstens 4 Meter zurückgelegt werden
  • Bei Beförderung von Kindern: Vorrichtung des Fahrrads bzw. Anhängers zur Verhinderung des Berührens der Speichen und des Einklemmens von Gliedmaßen zwischen Hinterrad und Radabdeckung

Zu allen inhalten

Helmi
Kinderzone
Kindergerechte Inhalte werden geladen...