Sicherheit spielerisch erleben

Verpasse nicht die nächste Helmi Sendung: Samstag, 7.55 Uhr, ORF 1

Kindertransport im Fahrradanhänger – richtig ist wichtig!

Kindertransport im Fahrradanhänger – richtig ist wichtig!

Glühbirne Tipps

Fahrradanhänger und Zugfahrrad – gesetzliche Kriterien:

Anhänger

  • Pro Radanhänger dürfen maximal ZWEI Kinder transportiert werden.
  • Einachsige Bauweise
  • Rotes, vom Zugfahrzeug unabhängiges Rücklicht
  • Roter Rückstrahler hinten
  • Weißer Rückstrahler vorne
  • Je 1 gelber Seitenrückstrahler
  • Anhänger mit mehr als 60 cm Breite brauchen zwei weiße und zwei rote Rückstrahler.
  • Radblockier-Einrichtung oder Feststellbremse
  • Kupplung, die gewährleistet, dass der Anhänger aufrecht stehen bleibt, wenn das Zugfahrrad umkippt
  • Geeignete Gurtsysteme für jedes mitfahrende Kind
  • Leuchtfarbener Wimpel auf einer mindestens 1,5 m hohen biegsamen Stange
  • Schutz gegen Hinausbeugen (gegen Speichen- und Fahrbahnkontakt)
  • Die Speichen müssen abgedeckt sein, wenn diese für das Kind erreichbar sind.
  • Das Ladegewicht darf bei durchgehend- und auflaufgebremsten Anhängern 100 kg
  • … und bei ungebremsten Anhängern 60 kg nicht überschreiten.
  • Helm für jedes Kind
  • Babytransport in eigener Babyschale bzw. -Hängematte für Radanhänger möglich.
youtube.privacy.policy.information
youtube.privacy.policy.buttontext

Zugfahrrad

  • Der Fahrradlenker muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Fahrradständer für das Fahrrad. Grundausstattung gemäß Fahrradverordnung (1. Mai 2001)
  • Mindestens eine Gangstufe, mit der bei einer Kurbelumdrehung höchstens 4 Meter zurückgelegt werden
  • Bei Beförderung von Kindern: Vorrichtung des Fahrrads bzw. Anhängers zur Verhinderung des Berührens der Speichen und des Einklemmens von Gliedmaßen zwischen Hinterrad und Radabdeckung

Lernen mit Helmi

Sicherheit spielend entdecken

Zu allen inhalten

Helmi
Kinderzone
Kindergerechte Inhalte werden geladen...