Der Fahrradlenker muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Fahrradständer für das Fahrrad. Grundausstattung gemäß Fahrradverordnung (1. Mai 2001)
Mindestens eine Gangstufe, mit der bei einer Kurbelumdrehung höchstens 4 Meter zurückgelegt werden
Bei Beförderung von Kindern: Vorrichtung des Fahrrads bzw. Anhängers zur Verhinderung des Berührens der Speichen und des Einklemmens von Gliedmaßen zwischen Hinterrad und Radabdeckung