Kindertransport im Fahrradanhänger – richtig ist wichtig!
Fahrradanhänger und Zugfahrrad – gesetzliche Kriterien:
Anhänger
- Pro Radanhänger dürfen maximal ZWEI Kinder transportiert werden.
- Einachsige Bauweise
- Rotes, vom Zugfahrzeug unabhängiges Rücklicht
- Roter Rückstrahler hinten
- Weißer Rückstrahler vorne
- Je 1 gelber Seitenrückstrahler
- Anhänger mit mehr als 60 cm Breite brauchen zwei weiße und zwei rote Rückstrahler.
- Radblockier-Einrichtung oder Feststellbremse
- Kupplung, die gewährleistet, dass der Anhänger aufrecht stehen bleibt, wenn das Zugfahrrad umkippt
- Geeignete Gurtsysteme für jedes mitfahrende Kind
- Leuchtfarbener Wimpel auf einer mindestens 1,5 m hohen biegsamen Stange
- Schutz gegen Hinausbeugen (gegen Speichen- und Fahrbahnkontakt)
- Die Speichen müssen abgedeckt sein, wenn diese für das Kind erreichbar sind.
- Das Ladegewicht darf bei durchgehend- und auflaufgebremsten Anhängern 100 kg …
- … und bei ungebremsten Anhängern 60 kg nicht überschreiten.
- Helm für jedes Kind
- Babytransport in eigener Babyschale bzw. -Hängematte für Radanhänger möglich.
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Zugfahrrad
- Der Fahrradlenker muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Fahrradständer für das Fahrrad. Grundausstattung gemäß Fahrradverordnung (1. Mai 2001)
- Mindestens eine Gangstufe, mit der bei einer Kurbelumdrehung höchstens 4 Meter zurückgelegt werden
- Bei Beförderung von Kindern: Vorrichtung des Fahrrads bzw. Anhängers zur Verhinderung des Berührens der Speichen und des Einklemmens von Gliedmaßen zwischen Hinterrad und Radabdeckung
Zu allen inhalten