Micro-Scooter
Regeln für die Micro-Scooter-Nutzung
- Für Micro-Scooter-Nutzer*innen gelten dieselben Vorschriften wie für Fußgänger*innen.
- Micro-Scooter dürfen also nur auf Gehsteigen, Gehwegen, in Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Schulstraßen und Wohnstraßen gefahren werden (Schrittgeschwindigkeit).
- Micro-Scooter-Lenker*innen dürfen Fußgänger*innen nicht behindern oder gefährden.
- Mindestalter der Lenkenden: 8 Jahre – darunter nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson. Kein Alterslimit gilt in Wohnstraßen.
Wer Köpfchen hat, der schützt es!
Das Tragen eines Helms ist auch beim Scooter-Fahren ratsam!
youtube.privacy.policy.information
youtube.privacy.policy.buttontext
Zu allen Inhalten