
Barometer bauen

Je nach Antriebsart gibt es für Scooter unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Natürlich sind für Kinder noch nicht alle Scooter-Arten geeignet.
Mit Muskelkraft betriebene zweirädrige Mini- und Kleinroller ohne Sitzvorrichtung, mit Lenkstange, Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und kleinen harten Reifen.
Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem bodennahen Trittbrett und meist etwas größeren Luftreifen. Trittroller gelten als Fahrräder.
Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt werden elektrisch betriebene Miniroller rechtlich als Fahrräder eingestuft.
Diese sehr schnellen E-Scooter gelten rechtlich als Motorfahrräder (Mopeds). Um diese lenken zu dürfen, sind Führerschein (Klasse AM oder B), behördliche Zulassung, Kennzeichen und Versicherung Voraussetzung. Dazu gilt noch die Helmpflicht.
Zu allen inhalten